Kosten

 

GESETZLICH VERSICHERTE PATIENTEN:

 

Ich besitze eine Kassenzulassung in Verhaltenstherapie. Das bedeutet, dass ich mit allen gesetzlichen Krankenkassen abrechnen kann, sofern eine Psychotherapie indiziert ist. Abgerechnet wird über Ihre Versichertenkarte. Deshalb ist es notwendig, dass Sie diese zum Erstgespräch und zu jedem ersten Termin im neuen Quartal mitbringen. Die ersten fünf, sogenannten probatorischen Sitzungen werden in jedem Fall von Ihrer Krankenkasse gezahlt. Die Kosten der anschließenden Therapie werden nach Genehmigung des gestellten Antrages auf Kurz- oder Langzeittherapie (vergleiche Behandlungsablauf) von Ihrer Krankenversicherung übernommen.

 

PRIVAT VERSICHERTE PATIENTEN UND BEIHILFEEMPFÄNGER:

 

In der Regel werden die Kosten für eine Psychotherapie durch Ihre private Krankenversicherung oder Beihilfestelle übernommen. Diese orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Ihre individuellen Vertragsbedingungen können variieren. Daher sollten Sie Ihre Krankenversicherung oder Beihilfestelle vor Therapiebeginn kurz kontaktieren. Bitte erkundigen Sie sich danach, in welchem Umfang die Kosten einer Therapie übernommen werden. Lassen Sie sich die notwendigen Unterlagen für die Therapiebeantragung zuschicken.

 

BERUFSGENOSSENSCHAFTEN:

 

Die Kosten für eine Psychotherapie können von Berufsgenossenschaften übernommen werden wenn die psychische Problematik direkte Folge eines Arbeitsunfalles ist oder in Zusammenhang mit Ereignissen am Arbeitsplatz steht. Bitte klären Sie hierzu im Vorfeld mit der für Sie zuständigen Berufsgenossenschaft ab wie die entsprechenden Bestimmungen sind und ob die Kosten übernommen werden.

 

SELBSTZAHLER:

 

Selbstverständlich können Sie die Kosten für eine Psychotherapie auch selbst übernehmen. Dies kann einige Vorteile haben, da die allgemeinen Formalitäten zur Beantragung einer Therapie wegfallen und Sie somit keine langen Wartezeiten haben. Es werden keinerlei Daten an Kostenträger übermittelt, was z.B. beim Wechsel in eine private Krankenversicherung, bei einer bevorstehenden Verbeamtung oder beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung eine Rolle spielen kann. Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten.

 

BERATUNG UND COACHING:

 

Beratung und Coaching sind keine Kassenleistungen und müssen daher selbst bezahlt werden. Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten.